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Tanzsport 

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AKM - Anmeldung eines Turniers
Autor: albert (212.152.245.---)
Datum: 15. November 2005 12:43

Habe per Suchfunktion in diesem Forum versucht, etwas zum Thema AKM zu finden, aber kaum etwas Brauchbares gefunden.
Was muss der Veranstalter eines Turniers hinsichtlich der AKM tun?
Ein Turnier ist ja keine öffentliche Tanz- bzw. Ballveranstaltung und auch kein Konzert. Die Musik ist ja auch keine Hintergrundberieselung zur Unterhaltung. Gibt es besondere Regelungen für Sportveranstaltungen wie Tanzsportturniere?

Ich hoffe, dass es hier auch Turnierveranstalter mit entsprechender Erfahrung gibt, die mir weiterhelfen können.


Re: AKM - Anmeldung eines Turniers
Autor: TschiBi (194.116.159.---)
Datum: 15. November 2005 14:51

Habe noch nie für unseren Verein die AKM-Abgabe gemacht, aber soweit ich es weiß, läuft ein Tanzturnier als Sportveranstaltung und die Musik dient nicht zur Unterhaltung sondern ist ein unverzichtbarer Bestandteil zur Ausübung dieses Sports (no na).

Dadurch wird es auch bei der AKM anders klassifiziert (aber bei der Anmeldung unbedingt darauf hinweisen, dass es sich um eine Sportveranstaltung OHNE PUBLIKUMSTANZ handelt).

Vermutlich gibt es aber noch eine Vielzahl anderer Feinheiten, die man bei der AKM-Meldung berücksichtigen sollte...

Re: AKM - Anmeldung eines Turniers
Autor: jkhneuber (84.147.124.---)
Datum: 15. November 2005 15:36

Ich weiß nicht, ob es in österreich genauso ist, allerdings kann man ja mal beim Tanzverband nachfragen. In D ist es so, dass bei den Mitgliedsvereinen des deutschen Tanzsport Verbandes die GEMA für Training und Turniere vom Verband zentral beglichen wird. Sobald jedoch Publikumstanz hinzukommt, oder bei Tanzparties muss zusätzlich gezahlt werden.

Re: AKM - Anmeldung eines Turniers
Autor: wissender (80.109.139.---)
Datum: 15. November 2005 21:23


albert

Tanzturniere müssen wie jede andere Veranstaltung anzumelden. Der Grund liegt darin, dass man Vergnügungssteuer entrichten muss. Zusätzlich kann die Kriegsopferabgabe (Landesgesetz) noch vorgeschrieben werden. Durch das Tiroler Landesgesetz sind Sportveranstaltungen, somit auch ein Tanzturnier, von der Kriegsopferabgabe befreit.

Bei der Anmeldung werden die Eintrittskarten gekennzeichnet. Die Abrechnung der genannten Abgaben erfolgt duch Vorlage der Restkarten.

Nun zum AKM. Auch dort ist das Turnier mit einer Anmeldekarte bekanntzugeben. Man vereinbart, dass die AKM Gebühr auf der Basis der verkauften Eintrittskarten (Vorschreibung durch die Gemeinde) berechnet wird. Ist, soweit mir bekannt, die preiswerteste Variante.

INFO über AKM - www.akm.co.at

Das war in Kürze die Information über die verschiedenen Abgaben.


TschiBi

Dann muss das Tanzturnier über jemand durchgeführt worden sein, der schon AKM-Abgaben entrichtet. Wenn nicht, habt ihr bisher Glück gehabt. Die AKM blättert und sucht wo Veranstaltungen mit Musik durchgeführt wird. Die Strafgeühr dürfte hoch sein.





Re: AKM - Anmeldung eines Turniers
Autor: TschiBi (194.116.159.---)
Datum: 16. November 2005 07:16

@wissender:
Das "habe noch nie für unseren Verein AKM-Abgaben gemacht" bezog sich auf mich persönlich. Natürlich zahlen wir unseren Obulus an die AKM, nur mach das halt nicht ich selbst ... ;-)

Re: AKM - Anmeldung eines Turniers
Autor: albert (81.189.84.---)
Datum: 17. November 2005 11:30

Vielen Dank für eure Informationen.

Mittlerweile habe ich erfahren, dass es bei der AKM in Österreich für Sportveranstaltungen einen Spezialtarif gibt und für ein Tanzturnier ohne Publikumstanz (nur) 4,5 % der Bruttoeinnahmen (Eintrittsgelder, Spenden) verrechnet werden.

Üblicherweise gibt es zwei Verrechnungsarten:

1. Einnahmenverrechnung (Nachweis der verkauften bzw. nicht verkauften Eintrittskarten über die Gemeinde). Diese sollte gleich vor vorneherein mit der AKM vereinbart werden.

2. Pauschalverrechnung (ohne Nachweis der verkauften bzw. nicht verkauften Eintrittskarten)

Re: AKM - Anmeldung eines Turniers
Autor: Fragender (128.131.206.---)
Datum: 17. November 2005 13:14

Und wie schaut es bei turnieren aus wie dem open Air vom Gerl, wo es keine eintrittskarten gibt?

lg

Re: AKM - Anmeldung eines Turniers
Autor: albert (81.189.65.---)
Datum: 17. November 2005 17:59

Es gibt noch zwei weitere Verrechnungsarten:

3. Verrechnung nach dem Aufwand
Falls weder Eintrittsgeld noch Spenden verlangt werden, ist grundsätzlich der Aufwand für Künstler und Musikhonorare bzw. der sonstige nachgewiesene oder geschätzte Aufwand heranzuziehen.

Wenn dieser Aufwand unter EUR 116,00 liegt, dann wird ein Mindestsatz verrechnet (siehe Punkt 4).

4. Mindestsätze
Wenn weder Euintrittsgeld noch Spenden verlangt werden und der Aufwand für Künstler und Musikhonorare bzw. der sonstige nachgewiesene oder geschätzte Aufwand unter EUR 116,00 liegt.



Re: AKM - Anmeldung eines Turniers
Autor: albert (81.189.64.---)
Datum: 21. November 2005 13:11

Wiedergabe einer Information von zuständiger Seite:

Jede öffentliche Aufführung urheberrechtlich geschützter Musik ist bei der AKM anzumelden und ein Nutzungsentgelt zu bezahlen.
Entsprechend die gesetzlichen Bestimmungen wurde der Tarif in der Wiener Zeitung veröffentlicht.

Im § 62 ist der Tarif für sportliche Veranstaltungen geregelt:

§ 62 (4): Tanzturniere ohne Publikumstanz

Mit Eintrittsgeld: 4,5 % der Bruttoeinnahmen
ohne Eintrittsgeld: 0,0279 € pro Besucher
Mindestsatz: 6,97 € pro Veranstaltung.
(Für Kunden, welche mit der AKM keinen Einzelvertrag haben und auch keiner Dachorganisation angehören verdoppeln sich die angeführten Sätze).

Als Zuschlag kommt bei der Verwendung von industriell hergestellten Tonträgern (z.B. CD) 23 % vom AKM Entgelt, sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer.

Die Veranstaltung(en) ist/sind bei der zuständigen Geschäftsstelle (siehe Internet) anzumelden.


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